1. Private Auslandsreise
Folgender Versicherungsschutz ist wichtig:
Auslandsreisekrankenversicherung
Bitte prüfen Sie, ob Ihre private Voll- oder Zusatzversicherung alle Länder erfasst. Manche Verträge schließen einige Länder, z.B. USA/Kanada, aus. Wenn Sie sich finanziell nicht umbringen wollen, treten Sie ohne entsprechenden Versicherungsschutz keine USA-Reise an.
Falls Ihre private Krankenversicherung das Reiseland nicht erfasst, schließen Sie bitte eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.
Diejenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, schließen bitte generell bei Auslandsreisen eine Krankenversicherung ab. Es gibt zwar Länder, mit denen Abkommen bestehen, z.B. zwischen Deutschland und Österreich, wo der gesetzliche Krankenversicherer die Auslandsrechnungen zahlt. Sie müssen dann allerdings von ihm eine Bescheinigung mitnehmen und dem ausländischen Arzt oder Krankenhaus vorlegen. Sie können sich vorstellen, wie begeistert der ausländische Arzt bzw. das Krankenhaus sie behandelt, wissend, dass er mit einer nicht bekannten Krankenversicherung im Ausland abrechnen muss. Also investieren Sie bitte die geringfügige Prämie und halten sich viel Ärger vom Hals.
Unfallversicherung
Diejenigen, die noch keine private Unfallversicherung haben, schließen bitte schleunigst eine für die Auslandsreise ab, insbesondere, wenn sie sportlich aktiv sind und/oder in Länder reisen, die durch hohe Unfallgefahren glänzen.
Kfz-Vollkasko
Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland ist die Regulierung oft langwierig und schwierig. Ärger ist vorprogrammiert, denn es gibt meist deutlich weniger Schadenersatz als in Deutschland. Dies gilt z.B. für Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen- oder Anwaltskosten. Vielfach unzureichend: Die gesetzlichen Summen in der Autohaftpflicht. Deshalb kümmern Sie sich bitte um ausreichenden Versicherungsschutz!
Mietsachschäden wegen gemieteter Ferienwohnung oder gemietetem Haus
Dies ist ein Muss. Sie haften für alle Schäden an der Mietsache. Bitte beachten Sie: In Ihrer Privathaftpflichtversicherung sind Mietsachschäden ausgeschlossen. Sie können gegen eine geringe Zusatzprämie mitversichert werden, dann brauchen Sie nicht vor jeder Auslandsreise daran denken.
