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FAMILIE

Gerade bei Familien ist das Thema Versicherungen schwierig und komplex; Dafür steht Ihnen und Ihrer Familie das James Versicherungsportal bei allen Fragen rund um Versicherungen zur Seite und unterstützt Sie, den richtigen Versicherungsschutz für sich und Ihre Lieben zu finden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Optimierung Ihrer Versicherung, bei Schadenfällen, bei allen Fragen rund um die Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung und beraten Sie als Eltern gerne, wie Sie für Ihre Kinder vorsorgen können.

 

3. Längere berufliche Auslandsaufenthalte (Expatriates)

Entsendet Sie Ihr Arbeitgeber ins Ausland, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob der Arbeitgeber Versicherungsschutz zur Verfügung stellt für:

D&O: Directors & Officers Liability im Rahmen des meist vorhandenen Firmenvertrages oder als "persönliche D&O", wenn keine Firmenversicherung besteht

Antidiskriminierungsversicherung

Private Krankenversicherung  für den Expatriate und seine Familienmitglieder im Aufenthaltsland

Unfallversicherung (Tod/Invalidität) sowie Deckungsschutz für Rücktransport ins bzw. Behandlung im Heimatland. Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Krieg oder kriegerische Verhältnisse bestehen. Gegen eine Mehrprämie lässt sich das passive Kriegsrisiko mitversichern, d.h. wenn Sie nicht am Krieg selbst teilnehmen

Risikolebensversicherung

Kidnap & Ransom (Lösegeldversicherung). Sie sollte je nach Gefahrensituation im Land der Tätigkeit abgeschlossen werden. Der Deckungsschutz beinhaltet die Beratung der Angehörigen im Entführungsfall, die Übernahme der Verhandlungen, Reisekosten, Kosten für Übersetzer, Kosten zur Behandlung infolge von Unfällen, kosmetischen Operationen in Zusammenhang mit der Entführung sowie das Lösegeld bei Verlust

Reisegepäckversicherung. Schließen Sie eine Reisegepäckversicherung mit weltweiter Geltung für Geschäftsreisen ab. Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden

Altersvorsorge. Prüfen Sie als Arbeitgeber, ob die Direktversicherung untereinander, die betriebliche Altersvorsorge und Ansprüche aus der Pensionskasse beibehalten werden können

Private Versicherungen im Ausland. Für die Versicherung des Umzugs ins Ausland, des privaten Hausrats, der Kunst, des Schmucks, des Gebäudes, des privaten Kraftfahrzeug sowie für eine Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung ist der Arbeitnehmer verantwortlich. Je nach geplanter Aufenthaltsdauer und Zielort lassen sich einige Versicherungsverträge in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich abschließen.

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