10.8 Anforderungsprofil

Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Besonders störend ist es, wenn an einem Versicherungsmakler Versicherer oder andere Wirtschaftssubjekte, wie z.B. Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Industrieverbände beteiligt sind.

Professionalität: Der Broker muss Ihnen die gesamte fachliche Dienstleistungspalette, siehe Dienstlei­stungskatalog, zur Verfügung stellen können.

Objektivität

  • Der Broker sollte eine eigenständige, fachlich intersubjektiv nachprüfbare Beurteilung der Risiko- und Versicherungsbedürfnisse erarbeiten. Er muss insofern eine eigenständige Meinung zu einem von ihm entwickelten maßgeschneiderten Konzept vertreten können.
  • Der Versicherungsmakler muss für seinen Kunden die Bonität und die Qualifikation einer Versicherungsgesellschaft objektiv bewerten.

Schließlich sei hervorgehoben, dass der Versicherungsmakler für Fehler seiner Dienstleistung dem Versicherungsnehmer gegenüber gemäß § 98 HGB haftet, in Österreich gemäß § 1299 ABGB, in der Schweiz gemäß § 398 OR.

Diese Tatsache ist nicht zu unterschätzen, weil Sie dadurch Ihre unternehmerische Haftung auf einen Dritten transferieren, was bei hausinternen Versicherungsstellen und der firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft nicht geht.

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