5. Achtung beim Wechsel des Versicherers

Der alte Versicherer ist nur für Beratungsfehler zuständig, die während der Laufzeit seiner Police verursacht wurden. Nach Ablauf der Nachmeldefrist kann der alte Versicherer seine Bücher schließen und ist für alle bisher nicht angemeldeten Schadenfälle nicht mehr zuständig.

Der neue Versicherer wird in der Regel nur Beratungsfehler versichern, die sich während der Laufzeit seiner Police ereignen.

Bei einer Umdeckung ist mit dem neuen Versicherer zu verhandeln, dass er auch die Fälle übernimmt, die nach Ablauf der Nachmeldefrist dem alten Versicherer nicht mehr angezeigt werden können. Ansonsten entsteht eine zeitliche Deckungslücke.

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