1. Gesetzliche Unfallversicherung
Sie ist eine Pflichtversicherung und leistet für Unfälle und deren Folgen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Beruf, dem Besuch eines Kindergartens/-horts oder einer Schule einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs stehen.
Die Prämie bezahlt zu 100 % der Arbeitgeber. Sie ist abhängig von der Höhe der Lohn- und Gehaltssumme und vom Grad des Unfallrisikos im Betrieb des Arbeitgebers.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Bund und die Bundesanstalt für Arbeit.
Versicherungslücken
Eine gesetzliche Unfallversicherung hat einen sehr begrenzten Leistungsumfang:
- Eine Unfallrente wird erst bei einer dauerhaften Beeinträchtigung gezahlt, die einer Invalidität von mindestens 20 % entspricht. Bei Verlust eines Fingers, einer Zehe, des Geruchs- oder Geschmackssinnes gibt es beispielsweise keine Unfallrente.
- Die Entschädigungsleistungen reichen in der Regel nicht aus, um die finanziellen Belastungen dauerhafter Invalidität auszugleichen.
- Die Wiederherstellung des gewohnten Lebensstandards kann mit der gesetzlichen Unfallversicherung nicht finanziert werden.
Deshalb sollten die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung über eine private Unfallversicherung ergänzt werden.
