Terrorismus und Versicherungen

Haftung der Geschäftsleitung für nicht versicherte Risiken

Ein klassischer Fall, wo Sie als Geschäftsführer oder Vorstand voll ins Messer laufen ist, wenn Sie ein Terrorrisiko nicht versichern. Unter dem Gesichtspunkt Bilanz- und Budgetschutz aber auch unter dem Corporate Governance Codex gilt es zu beachten, dass versicherbare Risiken auch versichert werden sollten. In einem Schadensfall sind Probleme mit dem Aufsichtsrat, den Aktionären oder der Gesellschafterversammlung vorprogrammiert. Sie riskieren leichtfertig Privatvermögen, weil Sie für nicht versicherte Terrorschäden beruflich haften.

Kunden mit Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland: Bei Unternehmen mit deutschen Standorten und einer Versicherungssumme von mindestens  € 25 Mio. kann das Terrorrisiko bei dem 2002 eigens hierfür gegründeten Terrorversicherer "Extremus" mit Sitz in Köln platziert werden. Gesellschafter von Extremus sind 16 deutsche Erst- und Rückversicherer. Extremus bietet Versicherungsschutz für die Sparten Sach, Betriebsunterbrechung, Bauleistung und Montage und hat eine Kapazität von bis zu € 10 Mrd. Die maximale Jahreshöchstentschädigung je Unternehmen beträgt € 1,5 Mrd. Extremus ist in der Lage, Terrordeckungen für Produktionsstätten in Ländern der EU zu vermitteln, es kann eine deutsche Police mit deutschen Bedingungen ausgestellt werden, der deutsches Recht mit deutschem Gerichtsstand zugrunde gelegt wird. Auch für Standorte außerhalb der EU bietet Extremus Hilfe an. Zudem müssen alle Betriebsstätten mit der Gesamtversicherungssumme bei Extremus versichert werden, eine Beschränkung auf gefährdete Standorte ist nicht möglich.

Die Resonanz auf die Angebote der Versicherungswirtschaft, Versicherungen gegen Terrorismus abzuschließen, ist gering. 1.163 abgeschlossene Verträge in der Sachversicherung beim Spezialversicherer Extremus im Jahr 2006 sind ein beredtes Zeugnis. Allerdings erfreut sich die Absicherung des persönlichen Risikos im Rahmen der Unfallversicherung eines weitaus regeren Zuspruchs.

Österreich: In Österreich wurde der "österreichische Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken" gegründet und hat seit dem 01.01.2003 seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Die Poolkapazität beträgt zur Zeit € 200 Mio., die zu € 50 Mio. von den österreichischen Sachversicherern und zu € 150 Mio. von internationalen Rückversicherern bereitgestellt werden. Eine darüber hinausgehende Staatshaftung über weitere € 600 Mio. wird angestrebt, befindet sich aber noch in langwierigen Verhandlungen.

Schweiz: Der schweizerische Versicherungsverband (SVV) hat kurz nach dem 11.09.2001 eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Folgen der Terrorakte für den Versicherungsmarkt Schweiz analysiert und mögliche Lösungen zur Versicherung von Terrorschäden für Kunden und Versicherer in der Schweiz vorgeschlagen hat.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben sich die Versicherer auf eine einheitliche Definition geeinigt, was unter Terrorismus zu verstehen ist: "Als Terrorismus gilt jede Gewalthandlung oder Gewaltandrohung zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Die Gewalthandlung oder Gewaltandrohung ist geeignet, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten oder auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen."

Von der stark veränderten Situation auf dem Versicherungsmarkt hat die Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz nichts zu spüren bekommen. Das Risiko von Terroranschlägen mit möglichen Folgen für Privat- und Gewerbekunden übernehmen die schweizer Versicherer ohne spezielle Bedingungen bezüglich Deckung und Prämie.

Für die Versicherung von großen Unternehmen und großen Gebäuden sind die schweizer Versicherer auf den internationalen Rückversicherungsmarkt angewiesen. Die auf diesem Markt angebotenen Prämien und Deckungen berücksichtigen leider die in der Schweiz im Unterschied zu anderen Ländern Europas deutlich geringere Gefährdung zu wenig. Aus diesem Grund suchen die dem SVV angeschlossenen Gesellschaften jetzt andere Lösungen, welche dem Gefährdungspotential in der Schweiz adäquat Rechnung tragen. Schweizer Kunden, die große Unternehmen und Gebäude versichern wollen, sollen so die Möglichkeit erhalten, das Risiko von Terroranschlägen zu versichern.

Seit dem 01.09.2003 sieht die Swiss Market Solution für alle Gewerbe- und Industriepolicen mit einer Totalversicherungssumme über CHF 10 Mio. für Mobiliar sowie für alle Policen, die Gebäude und Betriebsunterbrechungen über diese Schwelle hinaus decken, einen Terrorismusausschluss vor. Bis zu dieser Grenze erfolgt die Deckung über normale Feuerpolicen.

Für höhere Summen hat der schweizerische Versicherungsmarkt keine eigene (günstigere) Lösung gefunden. Über diese Grenze hinausgehende Summen müssen deshalb auf dem internationalen Rückversicherungsmarkt abgedeckt werden. Die Höhe der Prämie und die Summe hängen vom Risikostandort ab, die Prämie ist generell teuer und die erhältlichen Summen limitiert.

Kunden mit Standorten im Ausland

In einigen Ländern gibt es staatliche Auflagen an die Versicherer, Terrordeckung in einem gewissen Rahmen zu bieten, während in anderen Ländern dieser Schutz so nicht mehr zu erhalten ist. In Spanien und Frankreich ist die Terrorversicherung in der Feuerversicherung ein Baustein, den der Kunde einkaufen muss.

Sach- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

Terrorismus ist nicht nur definiert als direkter Anschlag auf Ihr Betriebsgelände sondern auch als Auswirkung eines terroristischen Anschlages auf das Betriebsgelände Ihres Nachbarn, welcher sich in Form von Zerstörung usw. auf Ihr Betriebsgelände auswirken würde. Schäden im Zusammenhang mit Terrorismus bzw. terroristischen Anschlägen sind inzwischen in nahezu allen Versicherungsverträgen ausgeschlossen. Lediglich in einigen langjährig festgelegten Versicherungsverträgen sind Terrorschäden weiterhin versichert. Doch auch hier werden Ausschlüsse zum nächstmöglichen Termin vorgenommen. Die Lösung ist die Absicherung des Terrorrisikos über einen separaten Versicherungsvertrag. 

Betriebshaftpflichtversicherung

Auch hier versuchen die Versicherer einen Terrorausschluss durchzusetzen. Es ist jedoch im Vergleich zu seiner Gewichtung bei den Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen nur von mittelbarer Bedeutung. Neben dem terroristischen Anschlag selbst, ist eine Haftung des Unternehmens für einen Schadenfall erforderlich. Eine solche Haftung kann allenfalls aus fehlenden oder versagenden Schutzmaßnahmen wie Anlagenschutz- bzw. Evakuierungsplänen abgeleitet werden. 

"Directors & Officers"-Haftpflichtversicherung

Ein genereller Terrorausschluss hat sich jedoch am Markt (noch) nicht durchgesetzt, obgleich die Versicherer das versuchen.

Lebens- und Unfallversicherung

Die Lebensversicherer kennen keinen Terrorismusausschluss. Zwar kennen die Unfallversicherer keinen Ausschluss von Terrorschäden. Allerdings gehen die Meinungen oft weit auseinander, wenn zu klären ist, ob ein Terrorereignis Teil einer kriegerischen Auseinandersetzung ist. Terrorschäden als Schäden im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen werden teilweise ganz, teilweise nur für Hochrisikoländer wie Kolumbien oder Jemen ausgeschlossen. Eine einheitliche Linie der Versicherer gibt es nicht. Der Versicherungsschutz kann bzw. muss daher mit dem Versicherer im Einzelfall, z.B. für Dienstreisen, verhandelt werden.  

Übersicht Versicherbarkeit von Terrorrisiken

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