Spionageversicherung (Industrie- und Wirtschaftsspionage)
Ein ausländischer Versicherer bietet als erster Versicherer Unternehmen in Deutschland Versicherungsschutz gegen Industrie- und Wirtschaftsspionage. Es handelt sich dabei um ein Schutzkonzept für ein Risiko an, das pro Jahr ca. € 50 Milliarden Schaden allein in Deutschland verursacht. James verrät Ihnen gern, welcher Versicherer dahinter steckt.
Den Kunden werden weltweit und rund um die Uhr Hilfe und Prävention bei der Aufklärung einer Spionage mit exklusiven Partnern wie Juristen und Ermittlern angeboten.
Was ist zu versichern?
Das Deckungskonzept bietet weltweiten Schutz gegen Zugriff auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, sofern dieser durch unerlaubte Handlung erfolgt.
Bereits der Versuch oder die Entdeckung oder tatsächliche Anhaltspunkte für einen Gebrauch oder Zugriff lösen den Angaben zufolge den Versicherungsfall aus.
Mit dem Spionageschutz ermögliche man es den Kunden, sich gegen die interne wie auch externe Bedrohung durch den Verlust von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen abzusichern.
Als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis definiert der Versicherer "alle im Zusammenhang mit dem versicherten Unternehmen stehenden Tatsachen, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des versicherten Unternehmens geheim gehalten werden sollen."
Was kann nicht versichert werden?
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind jedoch Schäden durch Wiederholungstäter sowie Anteilseigner und Aktionäre und bei bekannten Umständen.
Höhe der Deckungssumme
Je nach Bedarf und Risiko kann eine Deckungssumme zwischen € 250.000 Euro und € 5 Mio. vereinbart werden.
Besonderheiten
Das Konzept beinhaltet eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung, einen kostenfreien Präventionsberatungstag sowie eine abschließende Aufzählung von anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen. Angeboten wird eine Basisdeckung und optionale Deckungserweiterungen.
Basisdeckung: Die Basisdeckung umfasst die Ermittlungen und Übernahme der Kosten, um den Spionagefall festzustellen und aufzuklären, die Erstellung einer umfassenden rechtlichen Begutachtung; Übernahme der Kosten zur Minderung des Reputationsschadens und die Abwehrkosten bei Spionagevorwurf. Bei der Basisdeckung gibt es keinen Selbstbehalt.
Optionale Deckungserweiterung: Gegen Aufpreis kann auch der optionale Zusatzbaustein "Erstattung der Verluste durch Betriebsunterbrechung" vereinbart werden sowie der Schutz gegen Vermögensschäden, die durch die Verwendung von vertraulichen Informationen durch Dritte entstehen.
In letzterem Fall leistet der Versicherer für bis zu drei Jahre Ersatz in Höhe einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr bei tatsächlich erfolgter Verwertung, was durch eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen-Beauftragte ermittelt werde, deren Ergebnis für den Versicherer wie auch für den Kunden bindend ist. Für die optionalen Deckungserweiterungen gilt ein spezieller Selbstbehalt, der abhängig vom Risiko ist.
Prämienhöhe/Risikobeurteilung
Ein Preisbeispiel kann leider nicht geliefert werden, da die Prämienkalkulation von vielen Komponenten sowie dem Umsatz abhängt. Deshalb erfolgt eine individuelle Risikoprüfung anhand eines Fragebogens, der neben allgemeinen Unternehmens-, Personal- und Geschäftsdaten auch Sicherheitsvorkehrungen des Betriebs, der EDV und das Ein- und Ausscheiden von Mitarbeitern erfasst.
