www.james.ag kategorien dienstleister

DIENSTLEISTER

Das James Versicherungsportal unterstützt Sie kompetent bei der Absicherung Ihrer Risiken mithilfe von Versicherungen. Es ist Ihr Wissensmanagement für Versicherung bei allen Fragen rund um die Administration und Optimierung der Versicherungen sowie Schadenprävention. James hilft Ihnen, die Aussagen Ihres Agenten oder Maklers besser verstehen und bewerten zu können.

 

Gesetzliche Sozialversicherung

Kranken-, Unfall-, und Rentenversicherung werden im Sozialgesetzbuch IV - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung im Dritten Buch - geregelt.

Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Die Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Höhe des Einkommens. Selbständige Erwerbstätige können der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag freiwillig beitreten.

Die Sozialversicherung wird durch Versicherungsbeiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und Dritter sowie durch staatliche Zuschüsse finanziert. Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach dem geltenden Beitragssatz und der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Beide werden alljährlich per Dekret neu festgelegt.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird nur durch Beiträge des Unternehmens finanziert. Die Höhe der Prämie orientiert sich an der Lohn-/Gehaltssumme des Unternehmens und dem Grad des Unfallrisikos.

Folgende Beitragssätze gelten in Deutschland für 2007

Unternehmen und Mitarbeiter teilen sich die Kosten je zur Hälfte. Versicherungspflicht besteht bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in 2007 € 63.000,- p.a. sowie für die Krankenversicherung € 42.750,- p.a.

Für die neuen Bundesländer sind die Werte zum Teil geringer.

Zurück zum Hauptmenü