Kfz-Versicherung

Versicherungsprodukte

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Hier finden Sie die Gliederung der Kfz-Versicherungsprodukte.

Es gelten Mindestdeckungssummen:

  • Deutschland: € 2,5 Mio. Personenschäden, € 500.000,- Sachschäden, € 50.000,- Vermögensschäden
  • Österreich: € 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Schweiz: CHF 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden zusammen

Trotz Pflichtversicherung gibt es keinen staatlichen Versicherer, Gott sei Dank; alle zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer können das Kfz-Geschäft zeichnen. Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen den Kfz-Versicherer des Schädigers. Die Kfz-Kaskoversicherung bietet als Vollkaskoversicherung umfassenden Versicherungsschutz für selbstverschuldete Unfälle auf Allgefahrenbasis, während die Teilkaskoversicherung lediglich einige enumerativ formulierte Gefahren deckt.

Versicherte Gefahren und Schäden

Die Kfz-Versicherung ist eine Allgefahrendeckung; versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der aus Personen- und Sachschäden resultierende Folgeschaden, also der indirekte Vermögensschaden, ist mitversichert, z.B. Verdienstausfall eines Verletzten. Die unlimitierte Deckung in Deutschland wurde seit den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 auf € 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden limitiert. Für Personenschäden gilt ein Limit in Höhe von € 8 Mio. je geschädigter Person und Schadenereignis.

Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt die folgenden Gefahren: Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Diebstahl und unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasschäden und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Marderbiss.

Marderbiss in der Teilkaskoversicherung - Oftmals nicht voll gedeckte Schäden!
Jetzt beißen sie wieder. Steinmarder zerstören bei Revierkämpfen Kabel, Schläuche und Gummis am Motor. Schätzungsweise 100.000 mal beißen die geschmeidigen Räuber jedes Jahr unter den Motorhauben unserer Autos zu.

Schutz vor Marderbissen .... aber wie?

Entgegen der weitläufigen Meinung schützen diverse alte Hausmittel, wie Säckchen gefüllt mit Hundehaaren, nicht gegen die kleinen Nager. Eine Studie der Universität Gießen zeigte nun, dass keines der bekannten Hausmittel dauerhaft geholfen hat. Dauerhaft vertreiben nur Stromschläge die Marder. Unter www.kuk-schuster.de und www.mardersicher.de bieten zwei Firmen stromführende Metallplatten an, die unter das Auto geschraubt werden.

Die Teilkaskoversicherung deckt zwar durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen von Pkw, Campingfahrzeugen oder Krafträdern, jedoch sind Marderbiss-Folgeschäden nicht versichert. Folgeschäden sind etwa ein durch Zündaussetzer beschädigter Katalysator oder ein durch Kühlmittelverlust ausgelöster Motorschaden. Nur einige wenige Versicherer gewähren dafür Versicherungsschutz. Wer in einem Gebiet wohnt, in dem Autos oft von Mardern beschädigt werden, sollte deshalb bei Vertragsabschluß darauf achten.

Die Kfz-Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und mut- oder böswillige Handlungen von betriebsfremden Personen.

13.3 Versicherungskonzept

Sie haben die Wahl zwischen:

Einzelvertrag pro Kraftfahrzeug: Die Versicherer lieben diesen unerträglichen Administrationsaufwand.

Rahmen- oder Flottenvertrag

Vorteile:

  • Gilt ab sechs Fahrzeugen
  • Keine Einzelanmeldung für neues Kraftfahrzeug notwendig
  • Versicherungsumfang wird verbindlich für die Flotte definiert
  • Es gibt einige Besonderheiten extra, z.B. Umfang des Sonderzubehörs, Höchstentschädigungslimit in der Kaskoversicherung usw.
  • Gewinnbeteiligung bei gutem Schadenverlauf

Die Versicherungsbedingungen können sehr flexibel gestaltet werden. Zusätzlich kann ebenfalls eine Road-Assistance-Versicherung eingeschlossen werden. Als Annex zu einem Rahmenvertrag empfiehlt sich die Mitversicherung aller vorhandenen Arbeitsmaschinen, wie z.B. Gabelstapler.

Ab ca. 50 Fahrzeugen ist eine Festprämie pro Fahrzeug, Stückprämie pro PKW, LKW, Lieferwagen, möglich. Die Prämie wird wie folgt festgelegt: Grundlage der Vorausprämie am Anfang des Jahres ist die Fuhrparkstichtagsmeldung per Ende des Vorjahres, die per Stichtag des laufenden Jahres abgerechnet wird, wobei ein Fahrzeug Mehr- oder Minderbestand von plus/minus einigen Fahrzeugen, je nach Flottengröße prämienneutral sein muss.

13.4 Schadenverhütung

Schadenanalyse und -prävention bieten einige Versicherer und Versicherungsmakler an. Fahrertraining nutzt nur etwas, wenn Ihre Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet werden, bei Fahrlässigkeit den Schaden zu ersetzen. Ohne diese Sanktion verplempern Sie nur Ihr Geld.

13.5 Verbesserungsvorschläge

Die Deckungssumme für Kfz-Haftpflichtschäden von € 50 Mio. ist zu gering. Es gab einige große Schadenfälle, z.B. Zerstörung einer ganzen Autobahnbrücke, die in ihrer Schadenhöhe diese Deckungssumme erheblich überschritten haben. Die ersten Versicherer bieten eine Verdoppelung dieser Pauschalsumme. Eine zusätzliche Deckungssumme könnte auch in Form einer exzedenten Haftpflichtdeckung eingekauft werden.

Die Selbstbeteiligungspolitik steckt in den Kinderschuhen. Sie interessiert eine budgetfähige Selbstbeteiligung pro Jahr für die Kfz-Flotte und nicht die Selbstbeteiligung pro Kraftfahrzeug? Mit € 100.000,- Selbstbeteiligung p.a. können Sie Ihren CFO budgetsicher auf die Reise schicken. Mit einer Selbstbeteiligung von € 5.000,- pro Kfz bei einer Flotte von 500 Kraftfahrzeugen tappt er im Dunkeln.

Die Kalkulationsparameter der Prämienfindung sind nicht sauber herausgearbeitet: Garagenfahrzeug, weiblicher Halter, max. 10.000 km Jahreslaufleistung, Beamtenrabatt, Nichtraucher und ähnliche Späße bringen wenig Erkenntnis. Kein Mensch koppelt die Prämie und/oder die Selbstbeteiligung an das Punktekonto in Flensburg, Wien oder Bern, auch wenn uns das als leidenschaftliche Schnellfahrer sehr bitter treffen würde.

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