8. Ausschreibung einer D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung wird jedes Jahr neu verhandelt, d.h. sie gilt immer nur für ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch.

Der Versicherer benötigt jedes Jahr einen ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen sowie einen Geschäftsbericht bzw. bei Neuabschluss eines Vertrages Geschäftsberichte von mehreren zurückliegenden Jahren. Erst auf dieser Basis kalkuliert der Versicherer; insgesamt ein sehr aufwendiges Verfahren.

Für Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrößen nicht übersteigen, bieten die Versicherer jedoch mittlerweile Verträge an, bei denen das Kalkulationsverfahren standardisiert und damit vereinfacht ist, indem z.B. Prämientabellen zugrunde gelegt werden, die für den Makler nachvollziehbar sind.

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