5. Ausschlüsse

Nicht mitversichert sind:

  • strafrechtliche Risiken
  • anstellungsvertragliche Risiken
  • Gutachterkosten vor Inanspruchnahme

Während strafrechtliche Komponenten generell nicht versicherbar sind, können anstellungsvertragliche Risiken heute gegen eine Mehrprämie mitversichert werden.

Das Gleiche gilt für Gutachterkosten vor Inanspruchnahme. Wir legen großen Wert darauf, dass dieser Tatbestand mitversichert wird und zwar aus folgendem Grund: Die D&O-Versicherung greift erst dann, wenn das Gericht eine Haftung bejaht. Lehnt das Gericht die Haftung ab, besteht kein Versicherungsschutz.

Um im Vorfeld einer gerichtlichen, langwierigen Auseinandersetzung, deren Ausgang ungewiss ist, zu wissen, ob das Organ überhaupt haftet, ist es sehr zielführend und pragmatisch, dies durch einen Gutachter prüfen zu lassen. Diese Gutachterkosten sollten in jedem Fall mitversichert werden.

Zurück zum Hauptmenü