3. Versicherungsumfang

Versicherte Schäden

Versichert sind Betriebsgewinn und Kosten. Neben dem Gewinn aus der eigentlichen Betriebstätigkeit können auch sonstige Gewinne, wie z.B. Kantinenerlöse, Spekulationsgewinne etc. mitversichert werden. Die umsatzabhängigen Kosten sind nicht gedeckt. Hingegen sind Aufwendungen, die zur Minderung des Schadens dienen, versichert.

Haftzeit

Sie begrenzt die Versicherungsleistung zeitlich. Die Haftzeit beginnt mit dem Schadentag und endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Sie muss so lang gewählt werden, dass innerhalb der Haftzeit die Folgen des Sachschadens und damit die Betriebsunterbrechung behoben und Erlöse erwirtschaftet werden können, wie am Tag des Schadens. Dabei muss die Haftzeit nach dem Investitionsgut - bei einem Dienstleister sicherlich die Informationstechnologie - ausgerichtet werden, für das mit der längsten Wiederbeschaffungszeit zu rechnen ist.

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