2. Versicherte Gefahren

Die Aussagen zu den versicherten Gefahren in der Sachversicherung gelten analog. Ideal ist es, wenn in der Sach- und in der Betriebsunterbrechungsversicherung ein identischer Gefahrenkatalog versichert ist. Theoretisch kann die Betriebsunterbrechungsversicherung einen weiteren oder engeren Gefahrenkatalog als die Sachversicherung decken. Ersteres wird aber in der Regel von den Versicherern abgelehnt.

Der Gefahrenkatalog in der Sachversicherung sollte der Gleiche wie für die Betriebsunterbrechungsversicherung sein.

Spätestens im Schadenfall ist es besonders ärgerlich zu sehen, dass eine Betriebsunterbrechung nicht versichert ist, während der Sachschaden, der sie verursacht hat, gedeckt ist.

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