4. Versicherungsprogramm
Auslandsrisiken
Deutsche, schweizerische und österreichische Industrieunternehmen sind im großen Stil exportabhängig. Ihre Auslandstöchter steuern einen zum Teil überdurchschnittlich hohen Anteil zum Gesamtgeschäftsergebnis bei. Wir fragen uns, warum dieser Beitrag zum Geschäftsergebnis nicht besser geschützt wird? Ausländische Risiken sind graduell und strukturell anders als die Heimischen, wie z.B.:
- Naturrisiken, insbesondere Naturkatastrophen
- Der menschliche Faktor, Qualität der Ausbildung
- Rechtliche Rahmenbedingungen z.B. wegen Produkthaftpflicht
- Anspruchsmentalität von Geschädigten
- Qualität der Versicherungswirtschaft etc.
Strukturelemente eines Versicherungsprogramms
Hierunter versteht man das geordnete Zusammenspiel von mehreren Versicherungsverträgen, wobei eine Police als Hauptvertrag fungiert und für die Tochterfirmen lokale Grundpolicen ausgestellt werden, siehe beiliegende Abbildung.
Der Versicherungsschutz wird durch den Hauptvertrag definiert, in dem die Versicherungsbedingungen für alle Länder einheitlich und weitergehender sind, als dies in den lokalen Policen üblich bzw. möglich ist. Der Hauptvertrag wird in dem Land ausgestellt, von dem aus das Versicherungsprogramm gesteuert wird - dies ist in der Regel das Land, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat.
Um die notwendigen Dienstleistungen - Vertragsbearbeitung, Schadenregulierung usw. - zu garantieren, werden in den Ländern, in denen sich Tochtergesellschaften befinden, lokale Grundpolicen dokumentiert, um den Service vor Ort zu gewährleisten. Damit wird erreicht, dass lokaler Versicherungsschutz gemäß den Landesgesetzen bei steuerlich wirksamer, lokaler Prämienerhebung geboten wird. Der Hauptvertrag wiederum stellt eine Summen- und Konditionsdifferenzversicherung zu den lokalen Policen zur Verfügung. Ein Schaden, der über eine Grundpolice nicht versichert ist, z. B. Umweltschaden, wird so erfassbar - Konditionsdifferenzversicherung. Sind die lokalen Deckungssummen in einem Schadenfall nicht ausreichend, dann stellt der Hauptvertrag seine Summen zur Verfügung. Er wirkt als Summendifferenzversicherung.
Wenn die lokalen Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung durch mehrere Schäden aufgebraucht sind, greift der Hauptvertrag von Null ab (Drop-down-Regelung). In den Hauptvertrag kann eine umgekehrte Konditionsdifferenzregelung aufgenommen werden. Damit werden Klauseln, die lokal, aber nicht im Hauptvertrag gedeckt sind, z.B. Tätigkeitsschäden, Deckungssummen, aufgestockt.
Die Prämie für ein internationales Versicherungsprogramm läuft bei einem Versicherer zusammen, der das Programm steuert. Folglich kann die Muttergesellschaft festlegen, welche Prämienanteile in welchen Ländern erhoben werden sollen. Dabei können auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Selbstverständlich kann die auf den Hauptvertrag entfallende Prämie auch über andere Mechanismen, z.B. konzerninterne Verrechnungstitel, den Tochtergesellschaften belastet werden. Wenn Entschädigungen nicht lokal ausgezahlt werden sollen bzw. nicht ausgezahlt werden können, z. B. weil die Devisen eines Landes bewirtschaftet werden, erhält die Muttergesellschaft die Entschädigung in Euro oder Schweizer Franken.
Vorteile
- Vereinheitlichung des Versicherungsschutzes
- Reduzierung der Prämienkosten
- Kontrolle und Transparenz
- Sie haben jederzeit einen weltweiten Überblick über den Versicherungsschutz, die Kosten zur Abdeckung der lokalen Gefahren sowie ein Regulativ für eine eventuelle Beteiligung an den eigenen Risiken - weltweite Selbstbeteiligung
- Die Muttergesellschaft hat einen denkbar geringen Administrationssaufwand, da sie nur einen Ansprechpartner hat, mit dem jede Frage zu Struktur und Inhalt des Programms abschließend besprochen werden kann
Voraussetzungen
Einige Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um das reibungslose Funktionieren eines Versicherungsprogramms zu gewährleisten.
- Es bedarf eines international tätigen Versicherers, der durch eigene Gesellschaften oder Kooperationspartner lokale Policen ausstellen kann.
- Die Muttergesellschaft muss sicherstellen, dass die Konzerntöchter die Anweisung, das Versicherungspaket zu akzeptieren, befolgen.
- Alle mit der Organisation, Durchführung und Verwaltung der Versicherungsprogramme zusammenhängenden Aufgaben werden üblicherweise von einem international tätigen Makler übernommen, der entweder mit den bestehenden Versicherungsmaklern zusammenarbeitet oder seine Kooperationspartner einschaltet. Selbstverständlich kann die Muttergesellschaft diese Tätigkeiten übernehmen. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine neutrale Instanz in Form eines Brokers auch psychologische Probleme im Zusammenspiel zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft wirkungsvoller bewältigen kann als der Versicherungssachbearbeiter oder die Versicherungsabteilung.
