Betriebliche Altersversorgung in Österreich

Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite Säule der Altersvorsorge in Österreich. Sie ist rein privat-wirtschaftlich organisiert.

In den ersten Jahren nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, dem Betriebspensionsgesetz und Pensionsgesetz Anfang der 90er Jahre, haben Großunternehmer Betriebspensionen gewährt. Heute sind es auch verstärkt Mittelbetriebe und sogar Kleinunternehmen.

Die Umstellung des österreichischen Abfertigungsrechts auf die Mitarbeitervorsorgekassen verstärkt zusätzlich den Trend, wobei festzuhalten ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge in diese Kassen sowie die diversen Entnahmemöglichkeiten keine ausreichende Altersvorsorge ermöglichen.

Darüber hinaus basiert, bis auf wenige kollektivvertragliche Regelungen, die betriebliche Vorsorge auf freiwilligen, innerbetrieblichen Vereinbarungen. Finanzierungsformen sind:

  • Direktversicherung gemäß § 3 Abs.1 Z 15a EStG 1988
  • Pensionszusage
  • Pensionskasse, wahlweise mit oder ohne Mindestertragsgarantie
  • "betrieblichen Kollektivversicherung"

Die betriebliche Kollektivversicherung, geschaffen im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur betrieblichen Altersvorsorge, ist eine Gruppenrentenversicherung, die ein betriebliches Altersvorsorgesystem nach Pensionskassenart in Form von Lebensversicherungen bietet.

Derzeit erfasst die gesamte "zweite Säule" des Pensionssystems in Österreich ca. 20 % der Arbeitnehmer. Dieser deutliche Rückstand im internationalen Vergleich ist einerseits auf die spezielle Rollenverteilung zwischen öffentlicher Pension und den beiden verbleibenden Säulen, der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, zurückzuführen, andererseits auf das im internationalen Vergleich hohe Versorgungsniveau aus der öffentlichen Pension.

Der internationale Vergleich verdeutlicht jedoch auch großes Potential für die weitere Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich.

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