5. Besonderheiten

  • Bei Abschluss der Police ist darauf zu achten, dass Pflichtverstöße vor Vertragsbeginn mit in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Das ist aber möglich für Pflichtverstöße, die bei Vertragsbeginn noch unbekannt sind. Falls Sie bisher keinen Versicherungsschutz hatten - keine Vorversicherung - können Sie durch eine Rückwärtsversicherung nachträglich sicherstellen, dass die Pflichtverstöße vor Vertragsbeginn mitversichert sind. Diese Rückwärtsversicherung kostet eine Einmalprämie.
  • Ihr Versicherungsvertrag sollte keine abschließende Betriebsbeschreibung, sondern eine offene Deckung für Unternehmens- und Personalberatung enthalten. Sonst sind nicht aufgeführte Risiken im Zweifel nicht versichert. 
  • Der Versicherer sollte den Versicherungsschutz auch für freie Mitarbeiter zur Verfügung stellen und auf einen Regress gegenüber freien Mitarbeitern ganz verzichten.
  • Tätigkeiten im Ausland sollten mitversichert werden, falls erforderlich. Das ist möglich für Verletzungen von Rechtsnormen innerhalb der EU, EWR und Schweiz.
  • Nach Beendigung des Vertrages müssen Sie während einer möglichst langen Periode Schäden, die während der Vertragslaufzeit verursacht wurden, nachmelden. Die Nachmeldefrist sollte mindestens 2 Jahre betragen.

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