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Start > Kategorien > Versicherungsagent > Ihr eigenes Risk Management > 5. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
 
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5. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in deutsches Recht sind Versicherungsvermittler ab dem 22.05.2007 dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird somit für Versicherungsvermittler, die Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB sind, künftig vom Grundsatz her europaweit Pflicht.

 

5.1 Unterscheidung zwischen Einfirmen- und Mehrfachvertretern

5.2 Ausnahme von der Nachweispflicht einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Einfirmen- und "unechte" Mehrfachvertreter

5.3 Konsequenzen der Rechtsprechung für Einfirmen- und "unechte" Mehrfachvertreter

5.4 Versicherungspflicht für den "echten" Mehrfachvertreter und Versicherungsmakler

5.5 Worauf ist beim Abschluss der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu achten?

5.6 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der Schweiz

5.7 Marktübersicht Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Mediass

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