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VERSICHERUNGSAGENT

Als Versicherungsagent beschäftigen Sie sich professionell mit komplexen Themengebieten rund um Versicherungen. Sollte es dennoch einmal Probleme oder Fragen bei Versicherungen geben, können Sie nun auf das James Portal zurückgreifen. James ist als Wissensmanagement für alle Zielgruppen der Versicherungswirtschaft konzipiert und objektiviert Ihre Beratung in Akquisitions- oder Kundengesprächen. Nutzen Sie James in dem Moment, in dem Sie einen Kundenkontakt haben. Der Kunde kann gemeinsam mit Ihnen nachvollziehen, dass Ihre Aussagen allgemeine objektive Gültigkeit haben.

 

3. Überprüfung der Versicherungsverträge pro Jahr

Welch ein Aufstand werden manche nun denken!

Sie nehmen bitte die "Übersicht Versicherungen" zur Hand und gehen gedanklich die einzelnen Versicherungsverträge durch. Dabei prüfen Sie, ob es Dinge gibt, die dann im Versicherungsvertrag berücksichtigt werden müssen, als da sind:

  • Ihr Kunde konnte Madame nicht davon abhalten, den Pelzmantel zu kaufen: Hausratversicherung
  • Weil der Nachbar so einen schönen Wintergarten gebaut hat, wollte der Kunde nicht nachstehen: Gebäudeversicherung und Hausrat wegen zusätzlicher Möbel
  • Der Kunde ist Vorstand des Fußballclubs geworden: D&O-Versicherung
  • Er ist Aufsichtsrat in einem anderen Unternehmen geworden: Ist er bei dem anderen Unternehmen D&O-versichert?
  • Sein Kind hat die Ausbildung beendet: Es braucht eine eigene Privathaftpflicht
  • Nach jahrelanger Rauchabstinenz entschließt er sich, wieder jede Stunde ein Rauchopfer zu bringen: Lebensversicherer und Krankenversicherer benötigen eine Meldung dieses Umstands

Diese Ereignisse müssen sofort gemeldet werden. Selbst wenn er nachher eine zusätzliche Prämie bezahlen muss, ist es immer noch viel günstiger als das Theater mit dem Versicherer, der ihm im Schadenfall vorwirft, diese Risikoerhöhung verschwiegen zu haben und folglich die Leistungen drastisch oder ganz kürzt.

Alle Erklärungen und Meldungen Ihres Kunden an Sie, muss sich ihr Versicherer zurechnen lassen, so lautet dass neuste Urteil. (Saarländisches Oberlandesgericht, 5 U 687/05-103). Dies sind aber nur Einzelfälle. Bitte vergessen Sie nicht, welch ein Theater Sie mit den Kunden haben, bis solch ein Urteil rechtskräftig ist.

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