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Rechtsschutz Verkehr
Was ist versichert?
Sehr schnell kann aus einem kleinen Verkehrsunfall bei dem die Schuldfrage unklar ist, ein großer Rechtsstreit werden. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen und bei Führerschein-, Kfz-Steuer und Kfz-Vertragsstreitigkeiten hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Besonders sinnvoll ist diese Form der Rechtsschutzversicherung für Autofahrer die ohne Vollkasko oder Autoschutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel in Europa und den Mittelmeerländern.
Was ist nicht versichert?
- Juristische Auseinandersetzungen bei Halte- und Parkverstößen
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
- Vorsätzlich begangene Straftaten
- Ohne hinreichende Erfolgsaussichten lehnen Versicherer die Übernahme des Prozessrisikos stets ab
Bildung der Versicherungssumme
Wie bei allen anderen Formen der Haftpflichtversicherung sollte auch diese mit einer hohen Deckungssumme ausgestattet sein, also mindestens € 3 Mio.
Besonderheiten
Einige Versicherer bieten besondere Leistungen in Ihren Bedingungen an, z.B.:
- Steuerrechtsschutz bereits im Verwaltungsverfahren
- Rechtsstreit aus Internetgeschäften auch bei Rechtsstand außerhalb Europas, in den Mittelmeer-Anrainern, auf den kanarischen Inseln und Madeira
- Leistung auch bei Park- und Halteverstößen
- Keine Selbstbeteiligung, wenn Fall nach anwaltlicher Erstberatung erledigt wird
- Bei mehreren Rechtsstreitigkeiten aus einem Ereignis wird die Selbstbeteiligung nur einmal fällig
- Deckungsschutz auf Auslandsreisen außerhalb Europas auch bei Dienstreisen
- Verzicht auf 3-monatige Wartezeit bei Eigentums-, Kauf- und Leasingverträgen

