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VERSICHERUNGSAGENT

Als Versicherungsagent beschäftigen Sie sich professionell mit komplexen Themengebieten rund um Versicherungen. Sollte es dennoch einmal Probleme oder Fragen bei Versicherungen geben, können Sie nun auf das James Portal zurückgreifen. James ist als Wissensmanagement für alle Zielgruppen der Versicherungswirtschaft konzipiert und objektiviert Ihre Beratung in Akquisitions- oder Kundengesprächen. Nutzen Sie James in dem Moment, in dem Sie einen Kundenkontakt haben. Der Kunde kann gemeinsam mit Ihnen nachvollziehen, dass Ihre Aussagen allgemeine objektive Gültigkeit haben.

 

Reiserücktrittskostenversicherung

Was ist versichert?

Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entschädigung, die ein Reiseveranstalter für den Rücktritt aufgrund eines versicherten Ereignisses vor Reiseantritt verlangt.

Die Rücktrittskosten steigen mit der Nähe zum Reiseantritt an.

Nach Reiseantritt übernimmt der Versicherer die Kosten aufgrund einer durch ein versichertes Ereignis vorzeitig beendeten Reise, z.B. Kosten für einen vorzeitigen Rückflug. Muss die Reise aufgrund von Krankheit unplanmäßig verlängert werden, erstattet der Versicherer zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten.

Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen werden nicht erstattet.

Stornieren Kunden eine Reise aus Angst vor Anschlägen, springt die Versicherung nicht ein. Nur im Krankheitsfall, Todesfall u.ä. zahlt die Versicherung.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

  • Tod, ein Unfall oder eine unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person, seines Ehegatten, seiner Eltern, seiner Kinder, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert sind
  • Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrund von Naturgewalten, z.B. Feuer, Überschwemmung o.ä. oder strafbaren Handlungen, z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfeststellung seine Anwesenheit erforderlich ist
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Voraussetzung für den Reiserücktritt ist grundsätzlich, dass die Fortsetzung der Reise als nicht zumutbar angesehen wird. Somit reicht z.B. eine einfache Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus, es müssen schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen.

Bildung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis (Versicherungswert) entsprechen. In den meisten Tarifen sind die Versicherungssummen maximiert.

Besonderheiten

Segeltörns und Jachtcharter sind in der Regel ausgeschlossen.

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