Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist versichert?

Versichert ist eine Rente infolge dauernder Berufsunfähigkeit der versicherten Person. Berufsunfähigkeitsrenten für unter 40-jährige sind seit 01.01.2002 nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten!

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Versicherbar ist die Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Berufsunfähigkeit heißt, dass der Versicherte voraussichtlich dauerhaft (mindestens seit sechs Monaten) unfähig ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.

Bildung der Versicherungssumme

Ausgehend von den individuellen Familien- und Vermögensverhältnisse des Einzelnen sind die nachfolgenden Gesichtspunkte bei der Ermittlung des richtigen Versorgungsniveaus zu berücksichtigen:

  • Was geschieht, wenn Sie plötzlich und unerwartet berufsunfähig werden?
  • Welche Ansprüche bestehen aus der Sozialversicherung?
  • Welche finanziellen Mittel sind vorhanden, mit welchen finanziellen Belastungen müssen Sie rechnen?
  • Welcher Lebensunterhalt ist erforderlich und für welchen Zeitraum? Das Alter und die Anzahl der Kinder spielen dabei eine wichtige Rolle.

Besonderheiten

Abstrakte Verweisung: Einige Versicherungsbedingungen verweisen eine versicherte Person, die im zuletzt ausgeübten Beruf nur noch halbtags arbeiten kann, auf eine andere berufliche Tätigkeit, die "aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht" auszuweichen. Der Versicherer zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in diesem Fall nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb mit "Verzicht auf abstrakte Verweisung" abgeschlossen werden.

Zurück zum Hauptmenü