Rechtsschutz Anstellungsvertrag
Was ist versichert?
Neben seiner Stellung als Organ hat der Vorstand oder Geschäftsführer in aller Regel einen Anstellungsvertrag mit dem Unternehmen. Die gesetzlichen Schutzvorschriften für Arbeitnehmer finden auf solche Verträge jedoch keine Anwendung. Im Zusammenhang mit vorgeworfenen Fehlentscheidungen und damit verbundenen Schadenersatzansprüchen kann es auch zu Streitigkeiten um den Anstellungsvertrag kommen. Wenn es zwischen Arbeitgeber und Manager zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommt, springt der Anstellungsvertragsrechtsschutz an. Er schützt lediglich den Manager, nicht das Unternehmen. Daher kommt die Versicherung auch nur für die Kosten auf, die sonst dem Manager zur Last fallen würden.
Mögliche Streitigkeiten sind:
- Kostenschutz bei Streit aus der Geschäftsführerverantwortung etc.
- Berechnung von Tantiemen etc.
- Bewertung von Sachbezügen
- Kündigung des Anstellungsvertrages (fristlos und fristgerecht)
Im Gegensatz zur Firmen-D&O ist beim Anstellungsrechtsschutz der Versicherungsnehmer immer die versicherte Person selbst. Hier schließt also ein Manager seine Police für sich selbst ab.
Was ist nicht versichert?
Versichert sind die Kosten des Arbeitgebers, die durch die Streitigkeit entstanden sind.
Wer ist versichert?
Versichert sind gesetzliche Vertreter einer juristischen Person wie der Vorstand einer AG oder eines Vereins, der Geschäftsführer einer GmbH, der geschäftsführende Gesellschafter einer OHG oder KG, der Beirat oder ein Aufsichtsratsmitglied.
Besonderheiten
Ein optimaler Versicherungsschutz sollte im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren gelten, da die Unternehmen oft eine öffentliche Verhandlung vor Zivilgerichten zu vermeiden suchen.
Einige Konzeptbroker bieten die Anstellungsrechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer D&O-Police an, die zusätzliche Prämie ist wesentlich günstiger als eine separate Police.
Wichtig: Eine normale Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt keine Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag.
