3. Längere berufliche Auslandsaufenthalte (Expatriates)

Entsendet der Arbeitgeber Ihren Kunden ins Ausland, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob der Arbeitgeber Versicherungsschutz zur Verfügung stellt für:

  • D&O
    Directors & Officers Liability im Rahmen des meist vorhandenen Firmenvertrages oder als "persönliche D&O", wenn keine Firmenversicherung besteht.

  • Antidiskriminierungsversicherung

  • Private Krankenversicherung
    Für den Expatriate und seine Familienmitglieder im Aufenthaltsland.

  • Unfallversicherung (Tod/Invalidität)
    sowie Deckungsschutz für Rücktransport ins bzw. Behandlung im Heimatland. Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Krieg oder kriegerische Verhältnisse bestehen. Gegen eine Mehrprämie lässt sich das passive Kriegsrisiko mitversichern, d.h. wenn Sie nicht am Krieg selbst teilnehmen.

  • Risikolebensversicherung

  • Kidnap & Ransom (Lösegeldversicherung)
    Sie sollte je nach Gefahrensituation im Land der Tätigkeit abgeschlossen werden. Der Deckungsschutz beinhaltet die Beratung der Angehörigen im Entführungsfall, die Übernahme der Verhandlungen, Reisekosten, Kosten für Übersetzer, Kosten zur Behandlung infolge von Unfällen, kosmetischen Operationen in Zusammenhang mit der Entführung sowie das Lösegeld bei Verlust.

  • Reisegepäckversicherung
    Schließen Sie bitte eine Reisegepäckversicherung mit weltweiter Geltung für Geschäftsreisen ab. Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden.

  • Altersvorsorge
    Prüfen Sie als Arbeitgeber, ob die Direktversicherung untereinander, die betriebliche Altersvorsorge und Ansprüche aus der Pensionskasse beibehalten werden können.

  • Private Versicherungen im Ausland
    Für die Versicherung des Umzugs ins Ausland, des privaten Hausrats, der Kunstsammlung, des Schmucks, des Gebäudes, des privaten Kraftfahrzeug sowie für eine Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung ist der Arbeitnehmer verantwortlich. Je nach geplanter Aufenthaltsdauer und Zielort lassen sich einige Versicherungsverträge in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich abschließen.

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