6.1 Unterscheidung zwischen Einfirmen- und Mehrfachvertretern

 

Der Einfirmenvertreter - Ausschließlichkeitsorganisation - ist ständig damit betraut, für einen Versicherer unter grundsätzlichem Wettbewerbsverbot und mit Bemühungspflicht, Versicherungsverträge zu vermitteln oder in seinem Namen abzuschließen.

Der Mehrfachvertreter hat Agenturverträge mit mehreren Versicherern geschlossen, für die er Versicherungen vermittelt.

In dieser Gruppe ist wiederum zu unterscheiden zwischen Konzernvertretern als "unechte" oder auch "gebundene" Mehrfachagenten - je nach Versicherungssparte bedienen diese exklusiv einen Versicherer - und den "echten" oder auch "ungebundenen" Mehrfachvertretern, welche zueinander in Konkurrenz stehende Produkte mehrerer Versicherer vermitteln.

Gemeinsam ist allen Arten von Vertretern, dass sie durch einen Agenturvertrag an - einen oder mehrere - Versicherer gebunden sind.

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