9.1 Versicherungsprämie und -leistungen
Versicherungsprämie
Allgemeines
Auf der Prämienrechnung finden sich Versicherungssteuern. Einige wenige Versicherungsprodukte sind von der Versicherungssteuer befreit. Die Versicherungssteuern sind nicht wie die Mehrwertsteuer abzugsberechtigt, es gibt keine Mehrwertsteuer. Dank des Erfindungsreichtums der Finanzbehörden gibt es noch eine Feuerschutzsteuer, die in der Prämie von Feuerversicherungsverträgen versteckt ist. Sie dient der Mitfinanzierung der Feuerwehr. Ihre Kunden in der Schweiz dürfen keine Euro-Policen abschließen, da die Schweiz nicht in der EU ist. Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für deutsche und österreichische Töchter in der EU.
Ausländische Töchter in Deutschland und Österreich
Problemstellung:
In der EU können Policen in einem Land dokumentiert werden für Risiken, die in anderen Ländern gelegen sind, genannt "Euro-Policen". Das Problem ist die Versicherungssteuer. Generell versprechen die Versicherer, dass sie die Versicherungssteuer abführen. Aber:
Die Organe der deutschen oder österreichischen Tochtergesellschaft sind für die korrekte Abführung der Versicherungssteuer verantwortlich! Wir können über folgenden Fall berichten: In einem Zeitraum von fünf Jahren wurden p.a. ca. € 600.000,- Prämie ohne Versicherungssteuer der deutschen Tochter aus dem Ausland belastet. Die deutsche Tochter musste nachzahlen: 5 x € 90.000,- plus Zinsen und Zinseszinsen. Der CFO erhielt eine Abmahnung und durfte sich an einer besonders kritischen Steuerprüfung erfreuen.
Ein weiterer klassischer Fall: Die französische Tochter ist über eine Allgefahren-Deckung in Frankreich versichert, die Rechnung wird vom französischen Broker an den deutschen oder österreichischen Makler gesandt - mit der Bitte um Weiterleitung an den Kunden, der wiederum direkt bezahlen soll. Nach Rückfragen stellt sich heraus, dass die Versicherungssteuer selbstverständlich nicht auf der Prämienrechnung erscheint - und natürlich kein Mensch sagen kann, wer wann die Versicherungssteuer wohin überwiesen hat. Für die Finanzbehörde ist die Versicherungssteuer eine beachtliche Einkommensquelle, da diese nicht abzugsfähig ist.
Lösungsvarianten:
Der Producing-Broker - er betreut die Muttergesellschaft - schickt der Muttergesellschaft oder deren Tochter die Prämienrechnung ohne Versicherungssteuer sowie gleichzeitig eine schriftliche Information über die Höhe der Versicherungssteuer; die lokale Tochter überweist, mit Kopiegabe dieser Information, die Versicherungssteuer an das Finanzamt.
Sonderfälle zu den Versicherungssparten
Die Transportversicherung kennt die Versicherungssteuer nur für die Transportumsätze im Inland, Exporte unterliegen nicht der Versicherungssteuer. Die Lebensversicherung wie auch die Krankenversicherung sind von der Versicherungssteuer befreit. Ist der Versicherungsschutz im Inland nicht erhältlich - Kapazitätsprobleme, der Versicherungsschutz ist nicht verfügbar, z.B. aufgrund von politischen Risiken - dann sind die Prämien voll abzugsfähig. Ist der Versicherungsschutz auch im Inland erhältlich, dann können Unternehmen, die die Kriterien der Bilanzrichtlinie erfüllen, die seit dem 01.07.1990 gilt, die Prämien gleichfalls absetzen.
Versicherungsleistungen
Sind die Versicherungsleistungen mit dem Schaden deckungsgleich, sind sie steuerneutral. Sind die Versicherungsleistungen größer als der Schaden, dann ist der Betrag der Versicherungsleistung, der den Schaden übersteigt, eine Betriebseinnahme mit der ihr immanenten Steuergesetzlichkeit. Versicherungsleistungen aus Kranken- und gesetzlichen Unfallversicherungsverträgen sind von der Steuerpflicht befreit.
