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KFZ-VERSICHERUNG Montag 03.05.2010
PKW Diebstahl oder nicht - Wenn man versucht seine Versicherung zu betrügen
In der Schadenanzeige falsche Angaben machen oder Sachverhalte bagatellisieren, nennen die Gerichte of "arglistige Täuschung". Dies geschah auch in dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.06.2009, Az.: I-4 U 143/08.
Dem Kläger war das Auto gestohlen worden, wessen sich die Teilkaskoversicherung des Klägers aber noch nicht einmal sicher war.
Vor Gericht kam heraus, dass der Kläger in der Schadenanzeige zudem Vorschäden bagatellisiert hatte, um einen besseren Fahrzeugwert zu bekommen.
Ein beschädigter Scheinwerfer, Kühlergrill, Frontspoiler etc., also Mängel und Vorschäden, waren in der Schadenanzeige vom Kläger lediglich mit Lackschäden beziffert worden. Das Gericht war der Meinung, dass egal, ob das Auto gestohlen wurde oder nicht, die Glaubwürdigkeit des Klägers damit untergraben wurde. Außerdem habe er versucht durch die Bagatellisierung den Versicherer arglistig zu täuschen, um einen höheren Versicherungswert zu bekommen.
Der Kläger verlor.
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