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RENTENVERSICHERUNG Montag 21.12.2009
Rentenversicherung leistet bei Auszubildenden vom ersten Arbeitstag an
In der Regel muss man mindestens fünf Jahre lang versichert sein, bevor man eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen kann. Der Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin weist aber darauf hin, dass es für Auszubildende Ausnahmen gibt. Auszubildende sind vom ersten Arbeitstag gegen Arbeitsunfälle in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Auch sind Sie ab dem zweiten Ausbildungsjahr gegen Unfälle in der Freizeit und gegen schwere Krankheiten abgesichert.
Die Wartezeit gilt als erfüllt und die Erwerbsminderungsrente könnte ab dem ersten Arbeitstag bezahlt werden. Die Rentenhöhe richtet sich dann nicht nach den bereits gezahlten Beiträgen, sondern wird so gerechnet, als hätte der Versicherte bis zum 60. Lebensjahr als Durchschnittsverdiener gearbeitet und Beiträge gezahlt.
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